Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Systemhaus Manig-IT GmbH und dem Auftraggeber – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen des Auftraggebers sowie Neben-abreden erkennt die Systemhaus Manig-IT GmbH nicht an, es sei denn, die Systemhaus Manig-IT GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Leistungen, Preise und dergleichen sind nur Richtwerte und unterliegen im allgemeinen fortlaufenden Änderungen. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sonst gelten die am Tag der Auftragsbestätigung relevanten Daten als vereinbart.

Vertragsschluss und Rücktritt

2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von der Systemhaus Manig-IT GmbH schriftlich bestätigt oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.
2.3 Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EURO. Die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer wird zzgl. berechnet, ebenso wie die Verpackungs-,Versand- und/oder Transportkosten.
2.4 Auftragsänderungen können nur im gegenseitigem Einvernehmen durchgeführt werden und bedürfen der Schriftform.
2.5 Bei Bestellungen des Auftraggebers über das Internet verpflichtet sich die Systemhaus Manig-IT GmbH, diese zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die Systemhaus Manig-IT GmbH zum Rücktritt berechtigt.
2.6 Der Auftraggeber ist nach Bestellung bei der Systemhaus Manig-IT GmbH drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bei Stornierung eines Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 10% des Auftragswertes, mindestens aber 15 € erhoben.
2.7 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, es sei denn, dass sie für den Kunden unzumutbar sind. Zum Rücktritt wegen Nichteinhaltung eines festen Liefertermins ist der Kunde in der Regel erst berechtigt, wenn er der Systemhaus Manig-IT GmbH eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt hat.
2.8 Das Systemhaus Manig-IT GmbH behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bei bereits bezahltem Kaufpreis wird dieser unverzüglich erstattet.
2.9 Bei nachträglichen Wünschen des Auftraggebers zur Änderung oder Ergänzung des vertraglichen Leistungsinhalts verlängert sich eine fest vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.
2.10 Eine Verlängerung der Lieferzeit tritt auch ein, bei
(1a) Vorliegen außerhalb des Willens von der Systemhaus Manig-IT GmbH liegenden
unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, etc. oder
(1b) Verzögerungen oder Ausfällen bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an die Systemhaus Manig-IT GmbH oder
(1c) Streik bzw. Aussperrung bei Systemhaus Manig-IT GmbH
(2) Sinngemäß gilt Absatz 1 (a – c) auch dann, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten der Systemhaus Manig-IT GmbH vorliegen.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 bleiben die Rechte des Kunden nach §323 BGB unberührt.

2.11 Ist ein Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von der Systemhaus Manig-IT GmbH verschuldet, ist das Systemhaus Manig-IT GmbH berechtigt, auch wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen die Systemhaus Manig-IT GmbH zu.
2.12 Wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist das Systemhaus Manig-IT GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung die Vorbehaltsware zurückzufordern.
2.13 Das Systemhaus Manig-IT GmbH kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck hierdurch nur unerheblich eingeschränkt wird.bH vereinbart.

Versand

3.1 Ist keine andere Lieferform vereinbart, erfolgt Abholung der Ware durch den Auftraggeber ab Lager der Systemhaus Manig-IT GmbH.
3.2 Wurde Warenanlieferung vereinbart, erfolgt diese, so nicht anders schriftlich vereinbart, unfrei per Paketdienst oder Spedition (z.B. DHL oder adäquaten Dienstleister). Sofern keine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers vorliegt, werden alle Lieferungen zugunsten und auf Rechnung des Auftraggebers transportversichert.
3.3 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sachen geht auf den Auftraggeber über, sobald sie dem Auftraggeber übergeben wurden. Gleiches gilt, sobald eine Sendung an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Systemhaus Manig-IT GmbH verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware steht unter allen Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts.
4.2 Die Systemhaus Manig-IT GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung aller der Systemhaus Manig-IT GmbH zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten, vor.
4.3 Bei Einbau in fremde Waren durch den Auftraggeber, wird die Systemhaus Manig-IT GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der von Manig-IT GmbH gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Produkten.
4.4 Der Auftraggeber ist berechtigt die von der Systemhaus Manig-IT GmbH unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Systemhaus Manig-IT GmbH tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an die Systemhaus Manig-IT GmbH ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung gegen seine Abnehmer (Käufer) selbst einzuziehen. Die Systemhaus Manig-IT GmbH behält sich das Recht vor, dem Abnehmer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen der Systemhaus Manig-IT GmbH die erforderlichen Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Abnehmers sowie den Umfang der an den Abnehmer veräußerten Waren mitzuteilen, damit die Systemhaus Manig-IT GmbH dem Abnehmer gegenüber, die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann.
4.5 Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum der Systemhaus Manig-IT GmbH hinzuweisen. Zusätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Systemhaus Manig-IT GmbH unverzüglich schriftlich, in geeigneter Form (eMail oder Fax), unter Angabe des Sachverhalts zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Systemhaus Manig-IT GmbH den Namen des oder der Dritten, die eine Pfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass die Systemhaus Manig-IT GmbH in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. Die Systemhaus Manig-IT GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

Zahlung

5.1 Für die Lieferung der vom Auftraggeber bestellten Ware gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen: Barzahlung, EC-Kartenzahlung, PayPal, Überweisung oder Lastschriftabbuchung, im Rahmen des von der Systemhaus Manig-IT GmbH gegebenen Limits und des angegebenen Zahlungszieles.
Erstbestellungen erfolgen prinzipiell gegen Barzahlung, Bar-Nachnahme oder Zahlung per PayPal.
5.2 Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart innerhalb des auf den Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber, auch ohne Mahnung, im Zahlungsverzug.
5.3 Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank fällig.
Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung
6.1 Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ein Recht der Aufrechnung oder Abtretung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Systemhaus Manig-IT GmbH anerkannt sind. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen dies die Fälligkeit der Forderung der Systemhaus Manig-IT GmbH nicht.

Gewährleistung und Haftung

7.1 Von der Systemhaus Manig-IT GmbH hergestellten bzw. vertriebenen Produkte werden mit einer grundsätzlichen Garantie von 12 Monaten ausgeliefert. Ausnahme bilden vertraglich festgeschriebene längere Garantie- bzw. Gewährleistungszeit. Diese Regelung beinhaltet in den ersten 12 Monaten einen kompletten Bring-In-Service, sofern es nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Die Kosten für Überprüfung und Reparatur während der Garantiezeit trägt, entsprechend den gültigen Verrechnungssätzen, der Kunde. Ausnahme: Für Akku´s ist die Garantie auf sechs Monate beschränkt.
7.2 Für Drittprodukte, die weder von der Systemhaus Manig-IT GmbH hergestellt noch gekennzeichnet sind, gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller.
7.3 Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wie z. B. Toner, Disketten, CD-Rohlinge, etc.. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt. Diese Forderungen sind grundsätzlich an den entsprechenden Hersteller zu richten.
7.4 Die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ist eine Verjährungsfrist gerechnet ab Gefahrenübergang und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
7.5 Die Warenanlieferung ist bei beiderseitigen Handelsgeschäften unverzüglich auf Transportschäden, Falschlieferung und Mengenabweichung zu untersuchen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als drei Arbeitstage nach der Anlieferung durch die Systemhaus Manig-IT GmbH eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen nach Warenerhalt schriftlich unter Verwendung eines Schadensmeldungsformulars geltend gemacht werden. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens aber innerhalb von einem Monate nach Lieferung, schriftlich geltend zu machen.
7.6 Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl der Systemhaus Manig-IT GmbH, durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Systemhaus Manig-IT GmbH ist in den Grenzen des §440 S2 BGB zur dreimaligen Nachbesserung berechtigt.
7.7 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung durch den Mangel für den Kunden nicht zumutbar verwendbar ist.
7.8 Die Systemhaus Manig-IT GmbH ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht.
7.9 Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die die Systemhaus Manig-IT GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Auftraggebers bzw. Endkunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt z. B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen. Des Weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an die Systemhaus Manig-IT GmbH nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung.
7.10 Bei den verkauften Sachen findet die Fehlerbeseitigung am Sitz der Systemhaus Manig-IT GmbH statt, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart.
7.11 Der Auftraggeber hat die Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zubehörs (z.B. Tastatur, Verbindungskabel, etc.) anzuliefern.
7.12 An die Stelle der gesetzlichen Regelung des §478 Abs. 2 BGB, treten Vereinbarungen nach den Servicerichtlinien der Systemhaus Manig-IT GmbH. Soweit der Kunde nicht in eine Servicevereinbarung eingebunden ist, erfolgt nach §478 Abs. 2 BGB keine Kostenerstattung für die Durchführung von Nacherfüllungshandlungen. Der nicht in Servicevereinbarungen eingebundene Kunde als Wiederverkäufer im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs ist gehalten, einen Rückgriffs berechtigten Nacherfüllungsanspruch seines Abnehmers nach §478 Abs. 2 BGB unmittelbar bei der Systemhaus Manig-IT GmbH geltend zu machen.
7.13 Der Auftraggeber soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der Systemhaus Manig-IT GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für die Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen schriftlich melden.
7.14 Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
7.15 Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), sind kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber mit eine Bearbeitungspauschale von 25,- €, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt.
7.16 Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Prüfungsprotokollen oder
Logs aufgezeigt werden kann.
7.17 Auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Software-Installationen, wie z.B. Betriebssystempreloads, Programminstallationen etc., sind nicht kostenfrei und werden nicht Vertragsbestandteil. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind ausgeschlossen.
7.18 Bei Reparaturen werden Datenträger durch Techniker der Systemhaus Manig-IT GmbH in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste, die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt die Systemhaus Manig-IT GmbH daher keine Haftung. Die gesetzliche Pflicht zur Datensicherung liegt beim Auftraggeber.
7.19 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Systemhaus Manig-IT GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet die Systemhaus Manig-IT GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
7.20 Soweit die Haftung der Systemhaus Manig-IT GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
7.21 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

Datenverarbeitung

8.1 Die Systemhaus Manig-IT GmbH wird die Daten aus der Geschäftsbeziehung – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes möglich – digital speichern und verarbeiten.

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmerin/Verkäuferin, bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Systemhaus Manig-IT GmbH „.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, dies soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9.3 Erfüllungsort ist 08427 Fraureuth, Steinpleiser Str. 1
9.4 Als Gerichtsstand wird, soweit Auftraggeber/Käufer prorogationsfähig sind, dass für den Streitwert zuständige Gericht am Sitz von der Systemhaus Manig-IT GmbH vereinbart.