Neue Pflichten im Online-Handel 2026

Widerrufsbutton

Ab dem 19.06.2026 sind Online-Händler, die den Abschluss von Verbraucherverträgen ermöglichen, verpflichtet, eine zusätzlich elektronische Widerrufsfunktion (“Widerrufsbutton”) bereitzustellen. Der Widerrufsbutton muss bis zum Stichtag gut sichtbar und gestalterisch hervorgehoben implementiert sein. Ein lediglich als normaler LINK platzierter Widerrufsbutton genügt da nicht. Durch einen Klick auf den Widerrufsbutton muss der Verbraucher zu einem Formular gelangen, über das er seinen Widerruf gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner erklären kann.

Gewährleistungs- und Garantielabel
Die neuen Gewährleistungs- und Garantielabel sollen für mehr Transparenz über die Haltbarkeit von Produkten und die gesetzlichen Verbraucherrechte sorgen. Das Gewährleistungslabel besteht aus einer überblicksartigen Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und das freiwillige Garantielabel gibt Informationen über eine Haltbarkeitsgarantie. Ziel ist es, nachhaltige Kaufentscheidungen zu fördern und Verbraucher europaweit einheitlich zu informieren.

Wer ist betroffen?
Gewährleistungs- und Garantielabel sind verpflichtend für
– alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen,
– Hersteller, die eine Haltbarkeitsgarantie für ein Produkt gewähren – sowie Händler, die diese Garantie in ihren Shops bewerben.
– Online-Marktplätze, die solche Produkte listen, müssen sicherstellen, dass die Kennzeichnungen korrekt dargestellt werden.
– Betroffen sind neben Online-Shops auch stationäre Händler.

Warum ist das für den E-Commerce wichtig?
Die Kennzeichnung wird verbindlicher Bestandteil der Verbraucherinformationen. Online-Händler müssen beispielsweise sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung sichtbar auf Produktseiten angezeigt wird. Ansonsten drohen Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen die gesetzlichen Informationspflichten.